AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MFO Mehrwertfabrik Oerlikon AG

Gültig ab 1. September 2020 für den Bereich MFO Denk&Werkstatt und Culinea AG

1. Gegenstand und Anwendung dieser ABG

Die vorliegenden allgemeinen Konditionen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Besteller/Veranstalter (Kunde) und der MFO Mehrwertfabrik Oerlikon AG/Culinea AG (MFO) für die Miete von Seminar- und Workshop-Räumen bzw. Durchführung von Koch- und Teamevents sowie allfälliger Nebenleistungen (Verpflegung, Infrastruktur etc.) an der Affolternstrasse 52 in 8050 Zürich. Sie finden Anwendung, soweit die Parteien keine anderslautende schriftliche Abrede getroffen haben.

2. Vertrag / Optionsdaten

2.1 Der Veranstaltungsvertrag kommt mit der einseitigen Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Kunden oder einer schriftlichen Zusage zwischen der MFO und dem Kunden zustande. Mit der Unterzeichnung der Bestätigung akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB, welche einen integrierenden Bestandteil des Veranstaltungsvertrages bilden. Die Offerten/Bestätigungen basieren auf den Angaben des Kunden hinsichtlich Datum, Zeit, Dauer, Gästezahl usw. Es gelten grundsätzlich die von der MFO schriftlich bestätigten Preise. Allfällige Preisänderungen bleiben vorbehalten und werden dem Kunden vorab mitgeteilt, sobald dies der Fall ist.

2.2 Optionsdaten sind für beide Parteien bindend. Die MFO behält sich vor, ohne Antwort des Kunden nach Ablauf der Offert-Gültigkeit die reservierten Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten, ohne dass der Kunde die MFO hierfür haftbar machen kann.

3. Rücktritt

3.1 Solange keine unterzeichnete Auftragsbestätigung oder schriftliche Zusage des Kunden vorliegt, behält sich die MFO das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen von einer Offerte zurückzutreten.

3.2 Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, Überschwemmung, Erdbeben oder Ausfall öffentlicher Infrastrukturen z.B. Elektrizität) behält sich die MFO das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde die MFO hierfür haftbar machen kann. Somit trägt jede Partei die ihr entstandenen Kosten selbst und haftet der anderen Partei nicht für Konsequenzen aus der Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen. Wird die Veranstaltung wegen unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen oder aus Sicherheitsgründen abgesagt (z.B. Terrordrohung, Terrorakt, Pandemien/Epidemien etc.), so gelten diese Ereignisse nicht als höhere Gewalt und die Veranstaltungsgebühren/Miete bleibt geschuldet.

3.3 Die Annullierung eines definitiv gebuchten Anlasses durch den Kunden ist nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt. Bei Annullierungen innerhalb der nachstehend aufgeführten Fristen werden folgende Kosten des in Auftrag gegebenen Angebots verrechnet:

Bis 30 Tage vor Veranstaltungsdatum 25% des in Auftrag gegebenen Angebots*
29 – 11 Tage vor Veranstaltungsdatum 50% des in Auftrag gegebenen Angebots*
10 – 0 Tage vor Veranstaltungsdatum 100% des in Auftrag gegebenen Angebots*

Eine Absage oder Reduktion während des Anlasses wird zu 100% verrechnet. Falls die Räumlichkeiten anderweitig vermietet werden können, entfallen die errechneten Kosten.

*Unter Angebot verstehen sich alle vereinbarten Leistungen wie Raummiete, technische Infrastruktur, Speisen- und Getränkeangebot.

3.4 Bei kurzfristigen Buchungen von Sitzungszimmern bis 10 Personen, d.h. bis 6 Tage oder weniger vor dem Veranstaltungstermin, werden im Falle einer Annullierung keine Kosten verrechnet. Für Buchungen, die 7 Tage und mehr vor dem Veranstaltungstermin getätigt werden, gilt jedoch Punkt 3.3.

4. Änderungen der Teilnehmerzahl

4.1 Änderungen der Teilnehmerzahl nach einer definitiven Buchung müssen der MFO schriftlich, unter Einhaltung folgender Fristen, im Voraus mitgeteilt werden:

bis 10 Personen 2 Arbeitstage
11–40 Personen 7 Arbeitstage

4.2 Die Kalkulationen basieren auf der in der Offerte/Bestätigung angegebenen Teilnehmerzahl. Wird diese bei einer provisorischen bzw. definitiven Reservation verringert oder vergrössert, behalten wir uns eine Neukalkulation vor.

5. Einbringen von Speisen und Getränken

Die gesamte Bewirtung bei Veranstaltungen aller Art ist ausschliesslich Sache der MFO/CULINEA oder des von ihm eingesetzten Zulieferers. In Absprache kann der Wein gegen ein Zapfengeld von CHF 25.– pro Flasche mitgebracht werden.

6. Mindestkonsumation für Koch-Events im CULINEA Kochstudio

Die Mindestkonsumation für Speisen pro Anlass beträgt CHF 1’800.–; an Wochenenden und im Dezember CHF 2’000.–.

7. Kochkurse im CULINEA Kochstudio

7.1 Die Anmeldung erfolgt telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder via Anmeldung auf der Webseite. Der Kursteilnehmer erhält ca. 2 Wochen vor dem Kochkurs eine Auftragsbestätigung/Rechnung mit Einzahlungsschein. Die Teilnehmerzahl liegt bei 12–18 Personen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich CULINEA vor, den Kurs ersatzlos zu streichen.

7.2 In den Kursgebühren enthalten sind alle Speisen und Getränke (ohne Spirituosen), die Benutzung der Leihkochschürzen und der Kochgeräte sowie Rezeptkarten zum Mitnehmen. Die Kurse dauern ca. 4 Stunden. CULINEA behält sich Programmänderungen wie z.B. den Austausch bestimmter Menübestandteile vor.

7.3 Die Anmeldung beim Kochkurs ist für den Teilnehmer verbindlich. Bei einer Stornierung der Teilnahme bis 7 Tage vor Kursbeginn sowie bei Nichterscheinen am Kurstag wird der Rechnungsbetrag nicht zurückerstattet. Bei Absagen aus gesundheitlichen Gründen kann ein Gutschein für die Teilnahme an einem anderen Kurs ausgestellt werden. Eine Übertragung auf andere Teilnehmer ist mit Vorankündigung möglich.

7.4 Die Barauszahlung der CULINEA-Geschenkgutscheine ist ausgeschlossen.

7.5 Sollte die Kursleitung aus wichtigen Gründen verhindert sein und keine Ersatzperson zur Verfügung stehen, hat CULINEA das Recht, gegen Rückzahlung des Kursgeldes auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten.

8. Versicherung

8.1 Der Kunde hat für Verluste und Beschädigungen, die an Räumen, Einrichtungen, Mobiliar und Umschwung durch seine Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter oder Hilfskräfte verursacht werden, einzustehen.

8.2 Die Versicherung von selbst mitgebrachten Gütern, Ausstellungsgegenständen etc. gegen mögliche Risiken obliegt dem Veranstalter. Auch die Bewachung von wertvollen Gegenständen ist Sache des Veranstalters. Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen aller Art lehnt die MFO jede Haftung und Verantwortung ab.

8.3 Falls der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter ist, haftet er der MFO gegenüber mit dem Veranstalter zusammen solidarisch als Gesamtschuldner sowohl für alle Ansprüche aus dem Vertrag wie auch für alle ausservertraglichen Ansprüche. Der Kunde haftet gegenüber der MFO für die Bezahlung der von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten Leistungen.

8.4 Störungen oder Defekte an den von der MFO zur Verfügung gestellten technischen und sonstigen Einrichtungen, Geräten oder Materialien werden – soweit möglich – umgehend behoben. Der Veranstalter kann in keinem Fall einen Zahlungsrückbehalt oder Preisnachlass geltend machen.

8.5 MFO und CULINEA übernehmen keine Haftung für Sach- und Personenschäden. Dies gilt auch für Lebensmittelallergien und andere körperliche Reaktionen auf die verwendeten Lebensmittel, Zutaten und Getränke.

9. Rechnungsstellung / Vorauszahlung / Zahlungsverzug

9.1 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen (CULINEA) bzw. 20 Tagen (MFO) ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die MFO behält sich vor, eine Vorauszahlung zu verlangen.

9.2 Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung vollumfänglich bezahlt noch schriftlich begründete Einwände dagegen erhoben, trägt der Kunde sämtliche Kosten, die MFO/CULINEA durch den Zahlungsverzug entstehen. Die MFO behält sich vor, ab der 2. Mahnung jeweils eine Gebühr von CHF 30.– pro Mahnung zu verrechnen.

10. Verschiedene Bestimmungen

10.1 Die MFO behält sich Änderungen in der Raumzuteilung vor, soweit dies dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Der Kunde wird vorgängig informiert.

10.2 Die Entsorgung von Abfällen wie Karton, Papier und Reste von Konferenzmaterialien kann der Veranstalter durch die MFO entsorgen lassen. Bei grösseren Mengen behält sich die MFO vor, eine Entsorgungspauschale zu verrechnen.

10.3 Die MFO nutzt ein Videoüberwachungssystem, welches der Verringerung, beziehungsweise Verhütung von Diebstählen, Vandalismus und anderen Eigentumsdelikten in den Betrieben, sowie auch dem Eigenschutz des Mitarbeiters, dient. Die Anwendung von Kameras erfolgt ausschliesslich in den öffentlichen Bereichen und ist jeweils signalisiert.

11. Öffnungszeiten

MFO Denk&Werkstatt: Montag–Freitag von 8:30–18:00 Uhr
CULINEA Kochstudio: Montag–Freitag von 8:30–24:00 Uhr

Einsatzzeiten ausserhalb dieser Öffnungszeiten sind voranzumelden und müssen seitens MFO/CULINEA bestätigt werden.

Werden die Räumlichkeiten über die vereinbarte Zeit weiter benutzt, wird ein entsprechender Zuschlag je nach Raumgrösse zwischen CHF 50.– bis 200.– pro angefangene Stunde verrechnet.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle vertraglichen Streitigkeiten ist Zürich.